STATUT DER DEUTSCH-ALBANISCHEN KULTURGESELLSCHAFT
aus dem STATUT DER DEUTSCH-ALBANISCHEN KULTURGESELLSCHAFT "ROBERT SCHWARTZ" Aufgrund des Gesetzes Nr. 8788 "Über gemeinnützige Organisationen" vom 07.05.2001 sowie des Gesetzes Nr. 8789 "Über die Eintragung gemeinnütziger Organisationen" vom 07.05.2001 wird das Statut der deutsch-albanischen Kulturgesellschaft mit den folgenden Bestimmungen abgefasst: Artikel 1 Name der Organisation Die Organisation wird Deutsch-albanische Kulturgesellschaft "Robert Schwartz" heißen. Artikel 2 Sitz der Organisation Die deutsch-albanischen Kulturgesellschaft "Robert Schwartz" wird ihren Sitz in Tirana, unter der Adresse: "Asim Vokshi Schule", rruga e Elbasanit, haben . Diese Anschrift kann jederzeit geändert werden. Artikel 3 Gemeinnützigkeit der Organisation Die deutsch-albanische Kulturgesellschaft "Robert Schwartz" ist eine gemeinnützige Nichtregierungsorganisation. Sie ist von Parteien und politischen Organisationen unabhängig, auf den freien Willen ihrer Mitglieder gegründet und genießt ihrem Statut und ihren Bestimmungen nach aufgrund der albanischen Gesetzgebung Handlungsfreiheit und Autonomie. ... Artikel 5 Dauer Die zeitliche Dauer der Tätigkeit der deutsch-albanischen Kulturgesellschaft „Robert Schwartz“ ist unbegrenzt. Artikel 6 Stempel der Organisation Die deutsch-albanische Kulturgesellschaft "Robert Schwartz" verfügt über ihren Stempel und ihr Emblem, in welchen die Initialen, die Bezeichnung sowie das eigene Kennzeichen beinhaltet sind, die sämtliche Unterlagen der Organisation kennzeichnen werden. ...Artikel 15 Änderungen am Statut Das Statut kann nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung und mit Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder der Organisation geändert werden. Artikel 16 Auflösung der Organisation Die Organisation kann auf ihre eigene Initiative hin aufgelöst werden, falls dies von mehr als drei Vierteln der Mitglieder verlangt wird. In diesem Fall wird von der Mitgliederversammlung ein oder mehrere Liquidator/en bestimmt, der/die ihre Liquidation, jedenfalls vor der Streichung aus dem Gerichtsregister, durchführt/durchführen. Die Mitgliederversammlung entscheidet gleichzeitig über die Verwendung des verbleibenden Vermögens. In jedem Fall besitzen die Liquidatoren vom Tag ihrer Ernennung bis zum Vollzug der Liquidation die notwendige Autorität und Verantwortung über die Konkursmasse, das Vermögen und die Vertretung der Organisation.
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