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Finanzierung der Kulturgesellschaft
Finanzquellen der Organisation Die deutsch-albanische Kulturgesellschaft "Robert Schwartz" führt ein eigenes Konto bei einer albanischen Bank. Die Einkünfte der Organisation werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes in einem Jahresbudget erfasst. Der jährliche Mitgliedsbeitrag sowie die Aufnahmegebühr werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgelegt. Der Jahresbeitrag ist am Anfang jedes Jahres zu entrichten. Ehrenmitglieder zahlen keine Gebühr. Ein guter Teil der Projekte werden vom Goethe Institut durch das zuständige GI in der Region finanziert Weitere Finanzquellen der deutsch-albanischen Kulturgesellschaft "Robert Schwartz" werden sein: eigene Einnahmen der Gesellschaft aus ihren Veranstaltungen, Beiträge verschiedener inländischer oder ausländischer Stifter, physischer oder juristischer Personen, Stiftungen in Lek und ausländischer Währung, Wertpapiere, Mobilien und Immobilien, sowie jede andere vom Gesetz gestattete Quelle. Das Budget der Organisation wird auch Stiftungen und Hilfeleistungen aufweisen, die von ausländischen Organisationen, aus- und inländischen Stiftungen, internationalen, regionalen und lokalen Boards gewährt werden, und die in jedem Fall durch entsprechende Eintragungen gemäß den geltenden Gesetzen dokumentiert werden. Die von der Organisation erzielten Einkünfte dürfen nur für die Veranstaltungen verwendet werden, die in den im Statut niedergelegten Zielen und dem Gegenstand der Organisation vorgesehen sind. Um ihre Ziele und den Gegenstand ihrer Tätigkeit zu verwirklichen, hat die Organisation das Recht, wirtschaftliche Aktivitäten auszuüben, ohne hierfür ein eigenes Subjekt gründen zu müssen, vorausgesetzt, dass diese Aktivitäten mit den in ihrem Statut bestimmten Zielen in Einklang stehen. Jegliche Form der Gewinnverteilung oder der finanziellen oder materiellen Gewinnziehung von den Einkünften und Gewinnen der Organisation durch die Personen, die Gegenstand des Statuts oder des Gründungsaktes sind, ist nicht zulässig. Davon ausgenommen sind Verpflichtungen in Form von Gehältern und Löhnen, Honoraren und Ausgleichszahlungen, die durch Arbeits- oder andere ähnliche Verträge begründet sind, sowie die Ausgaben, die im Auftrag und durch die Tätigkeit der Organisation entstehen.
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